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11. Verleihung der BigBrotherAwards 2011

Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. verleiht seit dem Jahr 2000 in Deutschland den BigBrotherAwards an Firmen, Organisationen und Personen die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen.

Diesmal erhielten einen Oscar für Datenkraken unter anderem Apple, Daimler und wie zu erwarten Facebook!

Mehr dazu unter:

www.bigbrotherawards.de/2011/

Ist wirklich lesenswert.

Aktualisiert (Sonntag, den 10. April 2011 um 00:00 Uhr)

 

Mailbetrug und es klappt doch!

Mails als erfolgreiches Betrugswerkzeug

Du bekommst per Mail eine persönlich adressierte Rechnung über 86 Euro, weil Dz angeblich eine kostenpflichtige Seite genutzt hast. Du erinnerst dich nicht im Geringsten daran, Name und Adresse auf dieser Webseite eingegeben zu haben. Und? Bezahlst Du die Rechnung?

In einem auf der Seite von datenschutz-praxis.de berichtete Fall hat das gut geklappt. Von 1.182 Personen haben 986 gezahlt, nur 196 haben die Zahlung verweigert!

Mehr darüber, wie leicht gutgläubige Menschen auf E-Mail-Betrug hereinfallen:

www.datenschutz-praxis.de

oder

Betrug im Internet durch Spam-Mail-Kampagnen

 

 

 

Dreiste Telefonabzocke

PING-Anrufe

Hast Du das auch schon einmal erlebt?

Das Telefon klingelt gerade ein einziges Mal, so schnell konnte man aber nicht abheben. Im Display siehst Du aber eine Rufnummer, neugierig machst Du einen Rückruf und schon bist Du Opfer einer Betrugsmasche! Ein Band sagt Dir, dass Dein Anruf gezählt wurde und das war es. Deine Telefonrechnung wird mit einem knappen Euro belastet, dass ist zwar ärgerlich aber kein Grund nun gleich richtig ärger zu machen. 

Mit dieser Methode machen Betrüger richtig viel Kohle! Also immer schön aufpassen und unbekannte Rufnummern nicht zurückrufen!

Mehr dazu findet ihr auf dieser Seite: http://ck.is/ping

Link gekürzt mit Chek this - Adressenverkürzer

 

 

Aktualisiert (Dienstag, den 30. November 2010 um 23:21 Uhr)

 

Versand von Mails mit sichtbaren Adresslisten – ein Datenschutzverstoß!

Wer ein- und dieselbe Mail an eine größere Adressliste verschicken will, muss sich genau überlegen, wie er das tut. Wenn jeder Adressat sehen kann, wer die Mail noch erhalten hat, liegt im Regelfall ein Verstoß gegen den Datenschutz vor. Die Devise bei Adresslisten muss deshalb lauten: Versand per „bcc" statt „cc"! Dagegen wird ständig verstoßen.

Die Cc-Funktion ist bei Adresslisten tückisch, auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht.

Die hessische Aufsicht nennt drei gravierende Beispiele von Verstößen bei Adresslisten

Aktualisiert (Mittwoch, den 02. Februar 2011 um 21:47 Uhr)

 
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